KI-Kennzeichnungspflicht 2026 einfach erklärt: Kennzeichnung, KI-Kompetenz und Urheberrecht für Selbstständige
Von Janet Zentel · 23. Oktober 2026 · 22 Min. Lesezeit
Kurz gesagt
Seit 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Art. 50 der KI-Verordnung. Als Selbstständige musst du vor allem Deepfakes kennzeichnen, also KI-Bilder, -Videos oder -Stimmen, die echt wirken und echten Personen, Orten oder Dingen ähneln. KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse musst du nur kennzeichnen, wenn kein Mensch sie inhaltlich geprüft hat oder niemand die redaktionelle Verantwortung trägt. Nach Art. 4 ergreifst du Maßnahmen zur KI-Kompetenz für alle, die in deinem Auftrag mit KI arbeiten, ein Zertifikat ist laut EU-Kommission nicht nötig. Rein KI-erzeugte Texte und Bilder sind in Deutschland in der Regel nicht urheberrechtlich geschützt.
Welches Wasserzeichen nehme ich für KI-Bilder? Brauche ich einen AI-Act-Kurs vom Anwalt? Solche Fragen hören wir in unserer Community oft. In einer Lexware-Befragung von 2.924 Kleinstunternehmen (Mai 2026, nur Lexware-Kundschaft, nicht repräsentativ) nannten 44 % unklare Regeln wie den AI Act oder den Datenschutz als Hürde.
Dieser Artikel sortiert, was seit Sommer 2026 wirklich gilt: wann du kennzeichnen musst und wann nicht, was „KI-Kompetenz“ nach der Neufassung von Art. 4 heißt und wem deine KI-Ergebnisse gehören. Stand: Oktober 2026.
Wichtig
Das hier ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Leitlinien und Auslegung entwickeln sich gerade erst, verbindlich auslegen kann die KI-Verordnung laut Bundesnetzagentur letztlich nur der Europäische Gerichtshof. Bei Unsicherheit in deinem konkreten Fall frag eine Anwältin mit Schwerpunkt IT- oder Medienrecht oder deine IHK.
Betrifft mich die KI-Verordnung? Ja, ab dem ersten beruflichen Prompt
Ja: Sobald du KI beruflich nutzt, bist du nach der KI-Verordnung „Betreiberin“. Art. 3 Nr. 4 definiert Betreiber als jede Person, die ein KI-System „in eigener Verantwortung verwendet“, außer bei persönlicher, nicht beruflicher Tätigkeit.
| Rolle | Wer? | Beispiel | Wichtigste Pflichten |
|---|---|---|---|
| Betreiberin | Nutzt KI beruflich in eigener Verantwortung | Du schreibst deinen Newsletter mit Claude | KI-Kompetenz (Art. 4), Deepfakes und bestimmte Texte offenlegen (Art. 50 Abs. 4) |
| Anbieterin | Entwickelt ein KI-System oder lässt es entwickeln und stellt es unter eigenem Namen bereit | OpenAI, Anthropic, Google | Chatbots erkennbar machen, KI-Inhalte maschinenlesbar markieren (Art. 50 Abs. 1 und 2) |
| Privatperson | Nutzt KI rein privat | Geburtstagsgedicht für die Schwester | Betreiberpflichten gelten nicht (Art. 2 Abs. 10) |
Die schweren Pflichten liegen also beim Tool-Anbieter. Baust du selbst einen Chatbot und stellst ihn unter deinem Namen bereit, kann im Einzelfall die Anbieterrolle greifen (Art. 3 Nr. 3). Wie du sicher startest, zeigt KI für Selbstständige.
Was dich nur am Rand betrifft: Verbote, Hochrisiko, Modellpflichten
Diese drei Bereiche betreffen dich kaum:
- Verbotene Praktiken (Art. 5) gelten seit 2. Februar 2025 und spielen für Posts und Newsletter in aller Regel keine Rolle. Ab 2. Dezember 2026 kommen zwei Verbote dazu: KI für realistische intime Darstellungen identifizierbarer Personen ohne deren ausdrückliche Einwilligung und für Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs.
- Hochrisiko-KI greift erst ab 2. Dezember 2027 (Anhang III) bzw. 2. August 2028 (Anhang I), etwa wenn du KI zum Filtern von Bewerbungen einsetzt. Dann lass dich vorher beraten.
- Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck treffen Modellanbieter wie OpenAI, Anthropic oder Google.
Brauchst du eine KI-Schulung? Maßnahmen ja, Zertifikat nein
Art. 4 verlangt seit dem Digital-Omnibus keine bestimmte Kompetenzstufe mehr, sondern Maßnahmen. Die Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit 27. Juli 2026, hat den seit Februar 2025 geltenden Artikel neu gefasst.
Jetzt heißt es: Anbieter und Betreiber „ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind“. Ein bestimmtes Kompetenzniveau müssen sie nicht garantieren.
Vorher war von einem „ausreichenden Maß“ die Rede, das sicherzustellen sei.
Was heißt „Maßnahmen“ ganz praktisch?
Die Bundesnetzagentur beschreibt drei Grundsteine: „Bedarf ermitteln“, „Maßnahmen gestalten“ und „Dokumentieren, Evaluieren, Auffrischen“. Das Format ist frei, vom Selbstlernprogramm über Workshops bis zur mehrstufigen Fortbildung, intern oder extern.
Nicht vorgeschrieben sind laut Behörde garantierte Kompetenzniveaus, standardisierte Trainings, (externe) Zertifizierungen und ein KI-Beauftragter.
Die EU-Kommission stellt in ihren Fragen und Antworten zur KI-Kompetenz (Stand 27. Juli 2026) klar: „Ein Zertifikat ist nicht erforderlich.“ Organisationen können stattdessen interne Aufzeichnungen über Schulungen führen.
Zur Orientierung nennt die Kommission vier Punkte: allgemeines KI-Verständnis, die eigene Rolle, die Risiken der eingesetzten Systeme und darauf zugeschnittene Maßnahmen.

Ein Beispiel der Kommission zeigt, wie konkret das gemeint ist: Wer ChatGPT für Werbetexte nutzt, sollte über die spezifischen Risiken informiert sein, „zum Beispiel Halluzinationen“.
Und wenn du ganz allein arbeitest?
Zu den „anderen Personen“ zählt die Kommission ausdrücklich Auftragnehmer und Dienstleister, also etwa deine virtuelle Assistenz oder die Social-Media-Freelancerin, die in deinem Auftrag mit KI arbeitet.
Arbeitest du komplett allein, nennt der Wortlaut dich selbst nicht ausdrücklich. Deine eigene KI-Kompetenz bleibt trotzdem die Grundlage: Wer Halluzinationen nicht kennt, prüft nicht gründlich genug, und wer Deepfakes nicht erkennt, kennzeichnet nicht.
So hältst du deine Maßnahmen fest
Die Bundesnetzagentur empfiehlt, Art, Umfang und Teilnehmende jeder Maßnahme zu dokumentieren. Dafür reicht eine einfache Tabelle, die du halbjährlich ergänzt:
| Feld | Beispiel |
|---|---|
| Datum, Person, Rolle | 14.10.2026, [Name], virtuelle Assistenz |
| Tools und Aufgaben | Claude für E-Mail-Entwürfe, Canva für Grafiken |
| Maßnahme und Inhalte | Einweisung in meine KI-Regeln, Selbstlernmodul zu Halluzinationen und Kennzeichnung |
| Umfang | 2 Stunden |
| Nächste Auffrischung | April 2027 |
Achtung
Kein Kurs und kein Zertifikat „erfüllt“ Art. 4 automatisch für dich. Entscheidend ist, dass deine Maßnahmen zu deinen Tools, Aufgaben und Menschen passen. Das gilt auch für unsere eigenen Angebote.
Muss ich KI-Inhalte kennzeichnen? Nicht alles. Nur das, was täuschen kann.
Nein, nicht jeden KI-Inhalt: Als Betreiberin musst du seit 2. August 2026 nach Art. 50 Abs. 4 zwei Dinge offenlegen, Deepfakes und bestimmte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse.
Die übrigen Pflichten treffen vor allem die Tool-Anbieter: Chatbots erkennbar machen (Abs. 1) und KI-Inhalte maschinenlesbar markieren (Abs. 2, für schon vorher angebotene Systeme erst ab 2. Dezember 2026). Jeder Hinweis muss nach Abs. 5 klar, barrierefrei und spätestens beim ersten Kontakt erkennbar sein.
Details erklären die Leitlinien der EU-Kommission vom 20. Juli 2026 und ihre Fragen und Antworten zu Art. 50 (Stand 24. Juli 2026).

Deepfakes: Wann ein KI-Bild kennzeichnungspflichtig ist
Ein Deepfake ist nach Art. 3 Nr. 60 ein durch KI erzeugter oder manipulierter Bild-, Ton- oder Videoinhalt, der wirklichen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähnelt und fälschlich als echt erscheinen würde. Die Kommission prüft drei Kriterien, die alle erfüllt sein müssen:
- Ähnlichkeit: hohe Übereinstimmung mit dem Vorbild.
- Existenz: Das Gezeigte existiert, könnte plausibel existieren oder hat plausibel existiert.
- Falscher Anschein von Echtheit: Der Inhalt kann täuschen. Dabei zählt, was das Publikum im jeweiligen Zusammenhang erwartet.
Punkt 2 übersehen viele: Auch eine fotorealistische, aber erfundene „Kundin“ kann darunter fallen. Die IHK Aachen formuliert vorsichtig, eine erfundene Person sei nicht automatisch ein Deepfake, die Darstellung dürfe aber nicht irreführen.
Umgekehrt sind laut österreichischer KI-Servicestelle „erkennbar unrealistische oder stilisierte Inhalte“ keine Deepfakes, also etwa Comic oder Flat-Illustration.
Offenlegen musst du sichtbar oder hörbar, ohne technische Hilfsmittel wahrnehmbar. Auf die maschinenlesbare Markierung des Tools darfst du dich laut Kommission nicht verlassen. Bei offensichtlich künstlerischen oder satirischen Werken genügt ein Hinweis, der das Werk nicht stört.
KI-Texte: Wann „öffentliches Interesse“ greift
Texte musst du nur offenlegen, wenn drei Dinge zusammenkommen: Der Text wird veröffentlicht, soll die Öffentlichkeit informieren und betrifft eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse.
Die Kommission nennt unter anderem Politik, Justiz, öffentliche Gesundheit, Umweltschutz, Verbrauchersicherheit sowie wirtschaftliche, finanzielle oder wissenschaftliche Entwicklungen, über die öffentlich debattiert wird.
Ein Blogartikel der Ernährungsberaterin über Gesundheit oder der Finanzcoachin über Altersvorsorge kann also darunterfallen. Ob reine Werbetexte erfasst sind, beantworten Kommission und Bundesnetzagentur in ihren Übersichten nicht ausdrücklich.
Gewöhnliche Produktbeschreibungen und E-Mails, die du prüfst und selbst verschickst, müssen laut IHK Nord Westfalen in der Regel nicht gekennzeichnet werden, interne Dokumente laut RTR gar nicht.
Die Pflicht entfällt, wenn zwei Bedingungen zusammen erfüllt sind:
- Menschliche Prüfung oder redaktionelle Kontrolle: laut Kommission die bewusste inhaltliche Prüfung durch Menschen mit einschlägigem Fachwissen und professionellem Urteil. Rechtschreib- oder Grammatikchecks reichen nicht.
- Redaktionelle Verantwortung: Eine Person trägt die rechtliche Letztverantwortung für die Veröffentlichung.
Nach diesen Kriterien kann die Prüferin auch die Expertin selbst sein, wenn sie Fakten, Zahlen und Quellen wirklich kontrolliert und Falsches streicht. Halte fest, dass du das getan hast, und zeig mit einer Autorinnenzeile, wer verantwortlich ist.
Chatbot auf deiner Website
Ein KI-Chat muss von Anfang an erkennbar machen, dass eine KI antwortet. Die Pflicht trifft nach Art. 50 Abs. 1 den Anbieter. Setzt du einen zugekauften Chatbot ein, solltest du laut RTR darauf achten, dass die Information „im Einsatz auch tatsächlich wahrnehmbar bleibt“.
Ein Hinweis nur in AGB oder Dokumentation reicht laut RTR nicht. Und die Ausnahme „KI ist offensichtlich“ ist bei Chatbots für die breite Öffentlichkeit regelmäßig nicht erfüllt. Verarbeitet der Chat personenbezogene Daten, gehört er zudem in deine Datenschutzerklärung (Informationspflicht nach Art. 13 DSGVO). Wie du Nachrichten automatisierst, zeigt Instagram-DMs automatisieren.
Muss ich das kennzeichnen? Entscheidungsbaum und Alltagsfälle
Mit sechs Fragen ordnest du fast jeden Fall ein, die Tabelle zeigt danach typische Inhalte.
Der Entscheidungsbaum in sechs Fragen
- Nutzt du KI beruflich? Nein: Die Betreiberpflichten gelten nicht. Ja: weiter mit 2.
- Bleibt der Inhalt intern (Notiz, Entwurf, interne Unterlage)? Ja: keine Kennzeichnung nach Art. 50 Abs. 4. Nein: weiter mit 3.
- Spricht eine KI direkt mit Menschen (Chatbot, Voicebot, Avatar)? Ja: Hinweis gleich zu Beginn, sichtbar, nicht nur in den AGB. Für Bilder, Töne oder Texte: weiter mit 4.
- Ist es ein Bild, Video oder Ton, der echten oder plausibel existierenden Personen, Orten, Dingen oder Ereignissen ähnelt? Nein, erkennbar stilisiert: keine Pflicht. Ja: weiter mit 5. Ist es ein Text: weiter mit 6.
- Könnte jemand den Inhalt für echt halten? Nein, weil nur Helligkeit oder Farbe angepasst wurde oder niemand Echtheit erwartet: in der Regel keine Pflicht. Ja: Deepfake, beim ersten Kontakt sichtbar oder hörbar kennzeichnen. Bei offensichtlicher Kunst oder Satire genügt ein dezenter Hinweis.
- Soll der Text die Öffentlichkeit über ein Thema von öffentlichem Interesse informieren? Nein: keine Pflicht. Ja: Hat ein Mensch mit Fachwissen ihn inhaltlich geprüft, und trägt jemand die redaktionelle Verantwortung? Dann keine Pflicht. Sonst kennzeichnen.
Unsicher bei Frage 5 oder 6? Dann kennzeichne lieber.

Social-Media-Bild, Blogartikel, Newsletter, Chatbot: die Alltagstabelle
Die Einordnung folgt Gesetz, Behörden und IHK, ist aber keine Garantie für deinen Einzelfall.
| Situation | Pflicht nach Art. 50? | Empfehlung |
|---|---|---|
| Fotorealistisches KI-Bild von dir auf einer Bühne, auf der du nie standest | Ja, Deepfake | „KI-generiert“ sichtbar im Bild oder direkt darunter |
| Illustration oder erkennbar künstliche Grafik für deinen Post | Nein | Freiwillig „Mit KI erstellt“ in der Bildunterschrift |
| Fotorealistisches Bild einer erfundenen „Kundin“ für Werbung | Kann ein Deepfake sein | Kennzeichnen und nie als echte Kundin ausgeben |
| Eigenes Foto, nur Helligkeit und Farbe angepasst | In der Regel nein | Nichts nötig |
| Eigenes Foto, KI ändert Ort, Kleidung oder Gesicht | Wahrscheinlich ja | „Mit KI bearbeitet“, gern mit Angabe, was verändert wurde |
| Video mit deinem KI-Avatar oder deiner geklonten Stimme | Ja, Deepfake | Einblendung und gesprochener Hinweis am Anfang |
| Blogartikel oder Newsletter zu Gesundheit oder Geld | Nur, wenn ungeprüft oder ohne Verantwortliche | Inhaltlich prüfen, Autorinnenzeile, Prüfung notieren |
| Angebotsmail oder Produktbeschreibung, geprüft und selbst verschickt | In der Regel nein | Nichts nötig |
| KI-Chat auf deiner Website | Ja, Hinweis zu Beginn | Erste Nachricht: „Hier antwortet eine KI.“ |
| Unverändertes KI-Stockfoto eines Drittanbieters | Laut RTR keine eigene Pflicht | Vorhandene Kennzeichnung nicht entfernen |
Bearbeitest du ein KI-Stockfoto selbst mit KI, kann laut RTR wieder eine eigene Offenlegungspflicht greifen. Welche Bild-Tools sich eignen und worauf du bei Bildrechten achtest, steht in KI-Bilder fürs Business.
Tipp
Nutze zusätzlich die KI-Kennzeichnung der Plattform, wenn es eine gibt. Laut IHK Nord Westfalen bleibt die Verantwortung für einen ausreichend deutlichen Hinweis aber bei dir. Schreib ihn deshalb auch in die erste Zeile der Bildunterschrift.
Wie kennzeichne ich KI-Inhalte richtig? Vorlagen zum Kopieren
Richtig kennzeichnest du so, dass Menschen den Hinweis beim ersten Kontakt ohne Hilfsmittel sehen oder hören.
Der freiwillige Verhaltenskodex, den die Kommission als angemessen bewertet hat, sieht dafür ein Icon mit dem Kürzel „AI“ vor, optional ergänzt um „GENERATED“ für vollständig erzeugte oder „MODIFIED“ für veränderte Inhalte. Laut RTR können die EU-Symbole lizenzfrei genutzt werden.
Als Platzierung nennt die Bundesnetzagentur für Bilder etwa oben rechts, für Videos den Anfang, für Texte den Bereich nahe der Überschrift. Für Barrierefreiheit empfiehlt sie kontrastreiche Icons.
Vorlagen, die du an deine Sprache anpasst:
- Fotorealistisches KI-Bild: „KI-generiertes Bild“, im Bild oben rechts oder als erste Zeile der Bildunterschrift.
- Echtes Foto, mit KI verändert: „Mit KI bearbeitet: [Hintergrund / Kleidung / Ort] verändert.“
- Video oder Audio mit Avatar oder Stimmklon: Einblendung „KI-generiert: Bild und Stimme von [Name] wurden mit KI erzeugt“, dazu gesprochen am Anfang „Dieses Video wurde mit KI erstellt.“
- Text zu öffentlichem Interesse ohne vollständige Prüfung: „Dieser Text wurde mit KI erstellt.“ oberhalb der Überschrift.
- Freiwilliger Hinweis für geprüfte Texte: „Mit KI-Unterstützung erstellt, inhaltlich geprüft und verantwortet von [Name].“
- Chatbot: „Hallo, ich bin der KI-Assistent von [Name]. Du schreibst mit einer künstlichen Intelligenz, nicht mit einem Menschen. Persönlich erreichst du [Name] unter [Kontakt].“
- Alt-Text: „KI-generiertes Bild: [Beschreibung]“. Auch die RTR zeigt den KI-Hinweis im Alternativtext als Beispiel.
Für Formulierungen in deinem Ton hilft dieser Prompt:
Hier ist eine Beschreibung meines Bildes: [was zu sehen ist und welche Teile die KI erzeugt oder verändert hat]. Das Bild erscheint auf [Instagram / LinkedIn / meiner Website] für [deine Zielgruppe].
Schreib mir 1. einen Alt-Text mit höchstens 150 Zeichen, der mit „KI-generiertes Bild:“ oder „Mit KI bearbeitet:“ beginnt, und 2. drei Varianten für die erste Zeile der Bildunterschrift, die den KI-Hinweis klar und freundlich nennen. Keine Emojis, keine Übertreibungen, nichts über das Bild behaupten, was ich dir nicht genannt habe.
Wie bringst du deiner KI deine Regeln bei? Einmal hinterlegen statt jedes Mal daran denken
Am zuverlässigsten wird Kennzeichnung, wenn deine KI deine Regeln kennt, bevor sie den ersten Satz schreibt. Einen Prompt vergisst du, eine hinterlegte Anweisung wirkt in jedem Chat. Dafür braucht die KI ein kleines Fundament über dich:
- Deine Themen: Bei Gesundheit, Geld, Recht oder Umwelt soll die KI zu jedem Fachtext eine Prüfliste liefern.
- Deine Haltung zu Transparenz: etwa „Ich lege offen, wo KI mitarbeitet, und gebe nichts als handgeschrieben aus, was es nicht ist.“
- Deine Kennzeichnungsvorlagen aus dem Abschnitt oben, in deinem Ton.
- Deine Tabus: keine Kundendaten, keine Fotos echter Menschen ohne Einwilligung, keine erfundenen Zahlen, Zitate oder Quellen.
- Deine Verantwortung: wer prüft und mit welchem Namen du für deine Inhalte geradestehst.
Sammle das auf einer Seite „Meine KI-Regeln“ und hinterlege es dort, wo dein Tool dauerhafte Anweisungen speichert.
In ChatGPT: Einstellungen → „Personalisierung“ → unter „Benutzerdefinierte Anweisungen“ auf „ChatGPT“ klicken. Auf der Seite „Benutzerdefinierte Anweisungen für ChatGPT“ den Baustein einfügen und „Speichern“. Die Verfügbarkeit kann je Tarif abweichen.

In Claude: „Projekte“ → „Neues Projekt“, im Dialog „Projekt erstellen“ Name und Ziel eintragen. Im Projekt öffnet „Anweisungen → Bearbeiten“ den Dialog „Projektanweisungen festlegen“: Baustein einfügen, „Anweisungen speichern“. Dein Dokument „Meine KI-Regeln“ lädst du über „Kontext → Hinzufügen“ → „Vom Gerät hochladen“ hoch. Projekte gibt es laut Claude-Hilfe auch kostenlos, bis zu fünf.

In Gemini nimmst du einen Skill: „Anpassen“ → Reiter „Skills“ → „Erstellen“ → „Manuell erstellen“, Baustein in die „Anleitung“. Gems wandelt Google laut Hilfe bei privaten Konten ab November 2026 automatisch in Skills um, bei Workspace-Konten für Unternehmen ab März 2027.
Dieser Baustein ist dein Startpunkt:
Für alle Texte und Bilder, die du für mein Business vorbereitest, gelten meine Regeln:
1. Ich bin [Beruf] und schreibe über [deine Themen]. Wenn ein Text [Gesundheit / Finanzen / Recht / Umwelt / Politik] berührt, gib am Ende eine Prüfliste aus: jede Tatsachenbehauptung, Zahl, jedes Datum und Zitat, jeweils mit „Quelle nötig“. Erfinde keine Quellen.
2. Wenn du ein fotorealistisches Bild oder eine Bearbeitung mit echten Personen, Orten oder Produkten vorschlägst, schlag immer einen Kennzeichnungstext vor, z. B. „KI-generiertes Bild“ oder „Mit KI bearbeitet: [was]“.
3. Formuliere nie so, als hätte ich etwas ohne KI geschrieben, wenn KI beteiligt war.
4. Verarbeite keine Namen, Kontaktdaten oder Gesundheitsangaben von Kundinnen. Wenn ich welche einfüge, weise mich darauf hin.
5. Gib keine Rechtsauskunft. Markiere rechtliche Fragen mit [RECHTLICH PRÜFEN].
Verantwortlich für meine Inhalte ist [Name].
Ehrliche Grenze: Die KI erinnert dich, sie kann aber Pflichten übersehen. Entscheiden und prüfen musst du selbst.
Wem gehört ein KI-Text? Oft niemandem. Genau das ist das Problem.
Rein KI-erzeugte Texte und Bilder sind in Deutschland in der Regel nicht urheberrechtlich geschützt. Nach § 2 Abs. 2 UrhG sind Werke nur „persönliche geistige Schöpfungen“. KI-Output ist laut IHK Braunschweig grundsätzlich keine solche Schöpfung. Ein Urheberrecht kommt in Betracht, wenn die KI nur Hilfsmittel war und eine untergeordnete Rolle spielte.
- Dein Anteil macht den Unterschied. Je mehr eigene Erfahrung, Struktur, Beispiele und Formulierungen in Checkliste, Kurs oder Buch stecken, desto eher ist es dein Werk. Einen reinen KI-Text kann im Zweifel auch jemand anderes nutzen.
- Die Tools geben dir, was sie haben, falls sie etwas haben. OpenAI überträgt dir in den EU-Nutzungsbedingungen seine Rechte am Output „if any“ und weist darauf hin, dass Output nicht einzigartig sein muss. Anthropic formuliert es in den Verbraucherbedingungen für Claude ebenso. Wo kein Urheberrecht entsteht, kann dir auch niemand eines übertragen.
- Du haftest für das, was du veröffentlichst. Ist ein KI-Ergebnis einem bestehenden Werk zu ähnlich, drohen laut IHK Braunschweig Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche.
- Nicht als „handgemacht“ ausgeben. Die EU-Nutzungsbedingungen von OpenAI verbieten, Output als von Menschen erstellt darzustellen, wenn er es nicht ist. Eine Vertragsregel, keine gesetzliche Kennzeichnungspflicht.
Bilder von echten Menschen
Für Bilder echter Menschen gilt in Deutschland § 22 KunstUrhG: Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet oder öffentlich gezeigt werden. Hol dir vor jedem KI-Bild einer Kundin oder Teilnehmerin eine schriftliche Einwilligung, die die KI-Bearbeitung ausdrücklich nennt.
Wirkt das Ergebnis echt, ist es außerdem ein Deepfake und braucht einen Hinweis. Fotos von Kundinnen in ein KI-Tool hochzuladen ist zudem eine Datenschutzfrage. Was du eingeben darfst, klärt Was darf ich in ChatGPT, Claude & Co. eingeben?.
Wer kontrolliert das? Deutschland, Österreich und die Schweiz
In Deutschland ist grundsätzlich die Bundesnetzagentur zuständig. Das regelt das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG) vom 22. Juli 2026, in Kraft seit 29. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 223):
- Marktüberwachung: Die Bundesnetzagentur ist Marktüberwachungsbehörde, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt (§ 2 Abs. 1). Im Finanzbereich bleibt etwa die BaFin zuständig, im Medienbereich die Landesmedienanstalten.
- Beschwerdestelle: Sie nimmt Beschwerden über Verstöße gegen die KI-Verordnung entgegen (§ 8).
- Hilfe für kleine Unternehmen: Sie soll vor allem KMU und Start-ups Informationen und Anleitungen bieten (§ 12). Ihr KI-Service-Desk hat laut Pressemitteilung vom 29. Juli 2026 unter anderem ein Online-Tool zur ersten Einschätzung der Risikoklasse.
Was kostet ein Verstoß?
Viele Schlagzeilen nennen 35 Millionen Euro. Das gilt laut Art. 99 aber nur für verbotene Praktiken:
| Verstoß | Höchstbetrag | Für kleine und mittlere Unternehmen |
|---|---|---|
| Verbotene Praktiken (Art. 5) | 35 Mio. Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes, der höhere Betrag | Der niedrigere der beiden Beträge |
| Transparenzpflichten (Art. 50) und weitere Pflichten aus Art. 99 Abs. 4 | 15 Mio. Euro oder 3 %, der höhere Betrag | Der niedrigere der beiden Beträge |
| Falsche oder unvollständige Auskünfte an Behörden | 7,5 Mio. Euro oder 1 %, der höhere Betrag | Der niedrigere der beiden Beträge |
| KI-Kompetenz (Art. 4) | Nicht im Katalog von Art. 99 Abs. 3 bis 5 | Nicht im Katalog |
Ein Rechenbeispiel: Bei 80.000 Euro Jahresumsatz liegt die Obergrenze für einen Verstoß gegen Art. 50 bei 3 %, also 2.400 Euro. Das ist der Höchstbetrag, kein Regelsatz. Laut Kommission kann bei kleinen und mittleren Unternehmen zudem die Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden.
Österreich und die Schweiz
Österreich: Die KI-Verordnung gilt als EU-Recht auch dort. Laut FAQ der KI-Servicestelle der RTR gibt es aber „derzeit noch keine nationale Umsetzung der Zuständigkeiten des AI Acts in Österreich“ (abgerufen am 23. Oktober 2026).
Schweiz: Ein eigenes KI-Gesetz gibt es noch nicht. Laut Bundesamt für Justiz soll bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage entstehen. Wer aus der Schweiz arbeitet und dessen KI-Ergebnisse in der EU verwendet werden, kann nach Art. 2 Abs. 1 Buchst. c trotzdem unter die KI-Verordnung fallen.
Rechtssicher heißt nicht: gar nicht anfangen. Deine Routine in sieben Schritten
Mit sieben Schritten richtest du dich einmal ein und frischst danach halbjährlich auf:
- Tool-Liste anlegen. Jedes KI-Tool mit Zweck und Nutzerin notieren, auch KI-Funktionen in Canva oder im Mailprogramm. Die IHK Nord Westfalen nennt dabei ausdrücklich „Schatten-KI“, also nie bewusst freigegebene Tools.
- Rolle klären. Sonderfälle notieren, etwa einen eigenen Chatbot oder KI in Bewerbungsverfahren.
- KI-Regeln auf eine Seite schreiben. Tools, Tabu-Daten, Prüfung vor Veröffentlichung, Kennzeichnung.
- Regeln in deinen Tools hinterlegen. Den Regel-Baustein in die benutzerdefinierten Anweisungen oder dein Projekt einfügen.
- Kompetenz-Maßnahmen planen und festhalten. Einweisung in deine Regeln, Lernformate nach Bedarf, alles ins Protokoll.
- Kennzeichnung und Prüfung einrichten. Vorlagen in Textbausteine, Canva-Vorlagen und Chat-Widget übernehmen, Prüfroutine für Fachtexte festlegen.
- Halbjährlich auffrischen. Neue Tools, Leitlinien und Menschen im Team: Liste, Regeln und Protokoll aktualisieren.
Für Schritt 6 hilft dieser Prompt:
Hier ist ein Blogartikel, den ich mit KI-Unterstützung geschrieben habe: [Text einfügen].
Bereite meine inhaltliche Prüfung vor. Liste in einer Tabelle jede Tatsachenbehauptung, jede Zahl, jedes Datum, jedes Zitat und jede Rechts- oder Gesundheitsaussage auf, mit den Spalten „Quelle nötig?“ und „Risiko, wenn falsch“. Prüfe nichts selbst und erfinde keine Quellen. Markiere Passagen, die nach Allgemeinplatz klingen und ein eigenes Beispiel von mir brauchen.
Checkliste vor dem Veröffentlichen
- Wirkt ein Bild, Video oder Ton echt? Dann sichtbarer oder hörbarer Hinweis beim ersten Kontakt, direkt am Inhalt.
- Alt-Text nennt die KI-Erzeugung.
- Bei echten Personen liegt eine schriftliche Einwilligung vor, die die KI-Bearbeitung nennt.
- Fachtext zu Gesundheit, Geld, Recht, Umwelt oder Politik: inhaltlich geprüft, Prüfung notiert, verantwortliche Person erkennbar.
- Zahlen, Zitate, Quellen und Links selbst kontrolliert.
- Kein KI-Inhalt als „ohne KI geschrieben“ ausgegeben.
- Chatbot sagt in der ersten Nachricht, dass eine KI antwortet.
- Kompetenz-Protokoll ist aktuell.
Gesehen werden ist die andere Hälfte. Welches deiner sieben Zahnräder dabei klemmt, zeigt der kostenlose Sichtbarkeits-Check: 16 Fragen, rund vier Minuten, Ergebnis sofort, ohne Anmeldung.
Häufige Fehler und wie du sie vermeidest
- Sich auf das Wasserzeichen des Tools verlassen. Für Deepfakes reicht die maschinenlesbare Markierung laut Kommission nicht. Menschen müssen den Hinweis sehen oder hören.
- Den Hinweis verstecken. Ein Satz im Impressum oder in den AGB ist kein Hinweis beim ersten Kontakt.
- Rechtschreibprüfung für eine Prüfung halten. Für die Text-Ausnahme zählt die inhaltliche Kontrolle von Fakten und Quellen.
- Ein Zertifikat kaufen und abhaken. Es ist nicht nötig und ersetzt keine Maßnahmen, die zu deinen Tools passen.
- Die Freelancerin vergessen. Wer in deinem Auftrag mit KI arbeitet, gehört zu deinen Kompetenz-Maßnahmen.
- Mit alten Quellen arbeiten. Viele Texte zitieren Art. 4 noch vor dem Omnibus oder nennen 35 Millionen Euro Bußgeld für fehlende Kennzeichnung. Achte auf Stand und Fundstelle.
Häufige Fragen
Muss ich KI-Bilder auf Instagram oder LinkedIn kennzeichnen?
Nur, wenn sie Deepfakes sind. Das ist der Fall, wenn ein KI-Bild echten oder plausibel existierenden Personen, Orten, Dingen oder Ereignissen ähnelt und für echt gehalten werden könnte, etwa ein fotorealistisches Bild von dir an einem Ort, an dem du nie warst. Erkennbar stilisierte Grafiken wie Comics oder Illustrationen sind laut österreichischer KI-Servicestelle keine Deepfakes. Der Hinweis muss beim ersten Kontakt sichtbar sein, nicht nur in den Metadaten.
Muss ich KI-Texte in meinem Blog oder Newsletter kennzeichnen?
Meist nicht. Kennzeichnen musst du KI-Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse zu informieren, etwa Gesundheit, Finanzen oder Politik. Die Pflicht entfällt, wenn ein Mensch mit Fachwissen den Text inhaltlich geprüft hat und jemand die redaktionelle Verantwortung trägt. Eine Rechtschreibprüfung reicht dafür nicht. Gewöhnliche Produktbeschreibungen und geprüfte E-Mails, die du selbst verschickst, müssen laut IHK Nord Westfalen in der Regel nicht gekennzeichnet werden.
Brauche ich ein Zertifikat für die KI-Kompetenz nach Art. 4?
Nein. Die EU-Kommission schreibt in ihren Fragen und Antworten zur KI-Kompetenz: „Ein Zertifikat ist nicht erforderlich.“ Seit der Neufassung durch den Digital-Omnibus im Juli 2026 ergreifen Anbieter und Betreiber Maßnahmen, um die KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen in ihrem Auftrag zu unterstützen. Ein bestimmtes Niveau müssen sie nicht garantieren. Halte deine Maßnahmen intern fest, etwa mit Datum, Person, Inhalt und Umfang.
Was passiert, wenn ich eine Kennzeichnung vergesse?
Verstöße gegen Art. 50 können nach Art. 99 der KI-Verordnung mit Geldbußen bis 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt der jeweils niedrigere Betrag, bei 80.000 Euro Umsatz also höchstens 2.400 Euro. In Deutschland ist grundsätzlich die Bundesnetzagentur zuständig und nimmt auch Beschwerden entgegen. Hol eine vergessene Kennzeichnung nach, sobald du es bemerkst.
Gehört mir ein Text, den ChatGPT oder Claude geschrieben hat?
Urheberrechtlich meist nicht, weil reiner KI-Output in Deutschland in der Regel keine „persönliche geistige Schöpfung“ nach § 2 UrhG ist. OpenAI und Anthropic übertragen dir in ihren Bedingungen zwar ihre Rechte am Output, aber nur, falls welche bestehen. Ein Urheberrecht kommt laut IHK Braunschweig in Betracht, wenn die KI nur Hilfsmittel war und eine untergeordnete Rolle spielte. Prüfe außerdem, ob das Ergebnis bestehenden Werken zu ähnlich ist.
Muss ich alte KI-Bilder nachträglich kennzeichnen?
Inhalte, die vor dem 2. August 2026 erstellt wurden, musst du laut EU-Kommission nicht rückwirkend kennzeichnen. Die Kommission ermutigt aber dazu, wo es möglich ist. Wichtig: Veröffentlichst du ein älteres KI-Bild erst jetzt, greifen laut österreichischer KI-Servicestelle die Pflichten, denn der Erstellungszeitpunkt allein befreit nicht. Am einfachsten ergänzt du bei deinen meistgesehenen Beiträgen einen Hinweis.
Fazit: Kennzeichnen, was täuschen kann. Lernen, was du nutzt. Behalten, was von dir kommt.
KI-Recht 2026 ist kein Grund, die Finger von KI zu lassen. Für den typischen Einsatz bleiben drei Aufgaben: echt wirkende Bilder, Videos und Stimmen sichtbar kennzeichnen, Fachtexte wirklich prüfen und verantworten, die KI-Kompetenz von dir und deinem Team fördern und festhalten.
Und: Dein eigener Anteil schützt deine Inhalte und macht sie unverwechselbar. KI & Du statt KI statt Du.
Wenn du das nicht allein sortieren willst: In der KI Power Business Academy ist KI-Recht Teil der KI-Schule am Anfang des Lernwegs von Station 0 bis 7. Montags gibt es Live-Termine mit Janet, Roger und Mei, die Aufzeichnungen bleiben.
Am Ende steht der KI-Qualifikationsnachweis mit KI & DU Label. Ehrlich gesagt: Das ist kein staatlich anerkannter Abschluss und kein Freifahrtschein für Art. 4. Nutzt du die Academy als eine deiner Maßnahmen, trägst du sie wie jede andere in dein Protokoll ein.
Dein kostenloser erster Schritt ist der Sichtbarkeits-Check. Weitere kostenlose Angebote wie Bücher, Newsletter, Workshops und Podcast findest du unter Kostenlos starten, alle Selbstlernkurse unter Kurse. Organisatorisches klären die FAQ.
Quellen
Alle Quellen abgerufen und geprüft am 23. Oktober 2026.
- EUR-Lex, Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026 (Digital-Omnibus zur KI): https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202601744
- EUR-Lex, KI-Verordnung (EU) 2024/1689, konsolidierte Fassung vom 27. Juli 2026: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:02024R1689-20260727
- EU-Kommission, AI Act Service Desk, Art. 2: https://ai-act-service-desk.ec.europa.eu/en/ai-act/article-2
- EU-Kommission, AI Act Service Desk, Art. 3: https://ai-act-service-desk.ec.europa.eu/en/ai-act/article-3
- EU-Kommission, AI Act Service Desk, Art. 4: https://ai-act-service-desk.ec.europa.eu/en/ai-act/article-4
- EU-Kommission, AI Act Service Desk, Art. 5: https://ai-act-service-desk.ec.europa.eu/en/ai-act/article-5
- EU-Kommission, AI Act Service Desk, Art. 50: https://ai-act-service-desk.ec.europa.eu/en/ai-act/article-50
- EU-Kommission, AI Act Service Desk, Art. 99: https://ai-act-service-desk.ec.europa.eu/en/ai-act/article-99
- EU-Kommission, AI Act Service Desk, Art. 111: https://ai-act-service-desk.ec.europa.eu/en/ai-act/article-111
- EU-Kommission, AI Act Service Desk, Art. 113: https://ai-act-service-desk.ec.europa.eu/en/ai-act/article-113
- EU-Kommission, AI Act Service Desk, Anhang III: https://ai-act-service-desk.ec.europa.eu/en/ai-act/annex-3
- EU-Kommission, KI-Kompetenz, Fragen und Antworten (Stand 27.07.2026): https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/faqs/ai-literacy-questions-answers
- EU-Kommission, FAQ zu Transparenzpflichten nach Art. 50 (Stand 24.07.2026): https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/faqs/transparency-obligations-under-article-50-ai-act
- EU-Kommission, Leitlinien zu den Transparenzpflichten (20.07.2026, aktualisiert 31.07.2026): https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/library/guidelines-transparency-obligations-providers-and-deployers-ai-systems
- KI-MIG vom 22.07.2026, gesetze-im-internet.de: https://www.gesetze-im-internet.de/ki-mig/BJNR0DF0B0026.html
- Bundesnetzagentur, Pressemitteilung vom 29.07.2026: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/20260729_KI_VO.html
- Bundesnetzagentur, KI-Kompetenz: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/KI/7_Kompetenz/start.html
- Bundesnetzagentur, Transparenzpflichten: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/KI/4_Transparenzpflichten/start.html
- Bundesnetzagentur, Praxisleitfaden für die Transparenz von KI-generierten Inhalten: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/KI/4_Transparenzpflichten/Praxisleitfaden/start.html
- IHK Lüneburg-Wolfsburg, Digital-Omnibus-Verordnung zur KI in Kraft: https://www.ihk.de/ihklw/produkte/beratung-und-service/ecommerce-und-internet/digital-omnibus-verordnung-zur-ki-tritt-in-kraft-7142858
- IHK Lüneburg-Wolfsburg, KI-MIG veröffentlicht: https://www.ihk.de/ihklw/produkte/beratung-und-service/ecommerce-und-internet/ki-mig-veroeffentlicht-7142702
- IHK Nord Westfalen, KI-Kennzeichnungspflicht (28.07.2026): https://www.ihk.de/nordwestfalen/wirtschaftsspiegel-online/praxis-und-ratgeber/ki-kennzeichnungspflicht-unternehmen-7128394
- IHK Aachen, KI-generierte Inhalte kennzeichnen: https://www.ihk.de/aachen/innovation/digitalisierung/kuenstliche-inhalte-kennzeichnen-7137286
- RTR KI-Servicestelle, FAQ: https://www.rtr.at/rtr/service/ki-servicestelle/faq/FAQ.de.html
- RTR KI-Servicestelle, Transparenzpflichten: https://www.rtr.at/rtr/service/ki-servicestelle/ai-act/Transparenzpflichten.de.html
- Bundesamt für Justiz (Schweiz), Künstliche Intelligenz: https://www.bj.admin.ch/de/kuenstliche-intelligenz
- § 2 UrhG: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__2.html
- § 22 KunstUrhG: https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html
- IHK Braunschweig, KI-Nutzung im Unternehmen und Urheberrecht (16.08.2024): https://www.ihk.de/braunschweig/beratung-und-service/rechtsthemen/wirtschaftsrecht-von-a-bis-z/ki-nutzung-im-unternehmen-und-urheberrecht-6234898
- OpenAI, EU Terms of Use (aktualisiert 16.01.2026): https://openai.com/policies/eu-terms-of-use/
- Anthropic, Consumer Terms of Service (gültig ab 08.10.2025): https://www.anthropic.com/legal/consumer-terms
- Claude Help Center, What are projects?: https://support.claude.com/en/articles/9517075-what-are-projects
- Claude Help Center, How can I create and manage projects?: https://support.claude.com/en/articles/9519177-how-can-i-create-and-manage-projects
- Gemini-Apps-Hilfe, Umstellung von Gems auf Skills: https://support.google.com/gemini/answer/18560919?hl=de
- Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679, EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32016R0679
- Lexware, KI in Kleinstunternehmen (aktualisiert 21.08.2026): https://www.lexware.de/presse/pressemitteilung/kuenstliche-intelligenz-wird-zum-partner-fuer-deutschlands-kleinstunternehmen/